Bartolini TC Vintage Boost Preamp (TC3), 12 dB Gain, Single Channel
- Einkanal-Vorverstärker für E-Gitarren
- sehr rauscharm
- sehr guter Verzerrungssound bei Übersteuerung
- geeignet für Gitarrenkonfigurationen mit hoher Ausgangsleistung
- 12 dB (4x) Gain
- Eingangsimpedanz 400 kOhm
- Ausgangsimpedanz 3,6 kOhm
- Stromversorgung über 1 x 9V Batterie (nicht im Lieferumfang enthalten)
- Abmessungen (L x B x H) 26,7 x 20,1 x 10,9 mm
Hinweis zur Garantie bei Elektroniken:
Elektronikkomponenten wie Vorverstärker und Platinen der Marken Sadowsky, MEC, Seymour Duncan und Bartolini unterliegen ausschließlich der gesetzlichen Gewährleistung. Für diese Produkte gilt keine erweiterte 4-Jahres-Garantie, da sie als elektronische Verschleißteile eingestuft sind. Wir bitten um Verständnis, dass diese Komponenten daher von der verlängerten Garantie ausgenommen sind.
Hinweis: Elektronische Bauteile sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen, wenn deren Kabel abgeschnitten oder verlötet wurden, diese Gebrauchsspuren aufweisen, bereits eingebaut wurden oder andere Beschädigungen vorliegen, die den Zustand der Ware beeinträchtigen.
Anmelden
hervorragendes Produkt
Vorverstärker, der für eine Gitarre verwendet werden kann, um ihr mehr Ausgangsleistung zu verleihen.
28.04.2026
Bartolini, Inc.
Suburban Rd., Ste B2 141
93401
San Luis Obispo,
Vereinigte Staaten
Support@Bartolini.net
https://bartolini.net/
Warwick GmbH & Co Music Equipment KG
Gewerbepark 46
08258
Markneukirchen
Deutschland
https://www.warwick.de
info@warwick.de
Allgemeine Sicherheitshinweise
Bitte beachten Sie stets die allgemeinen Sicherheitsvorschriften, um Verletzungen und Unfälle zu vermeiden.
Kleine Teile Achtung
Dieses Produkt enthält kleine Teile, die eine Erstickungsgefahr darstellen können. Halten Sie das Produkt von kleinen Kindern fern.
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Benutzen Sie das Ersatzteil nur entsprechend seiner vorgesehenen Funktion und vermeiden Sie unsachgemäße Nutzung.
Gesetzliche Gewährleistung
Für alle Waren gilt die gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren gemäß EU-Recht.